M.Sc. Alexander Schumacher prakt. Tierarzt

Kleintierpraxis

Alexander Schumacher

Master of Small Animal Science
prakt. Tierarzt

 

 

Sachkundebescheinigung

Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen. Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die 

  • erforderliche Sachkunde und die
  • Zuverlässigkeit besitzt,
  • den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
  • für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat
  • und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.

 Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkunde-bescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.

Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren mit uns einen Termin zur Abnahme der Sachkunde in unserer Praxis.

 

"Fragebögen.pdf"